FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 19.06.2008
7 V 7032/08
Normen:
UStG (2005) § 15a ; InsO § 38 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1586
ZIP 2009, 283

Ernstliche Zweifel am Zeitpunkt der Begründung des Vorsteuerberichtigungsanspruchs wegen Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2008 - Aktenzeichen 7 V 7032/08

DRsp Nr. 2008/16233

Ernstliche Zweifel am Zeitpunkt der Begründung des Vorsteuerberichtigungsanspruchs wegen Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2005 vom 17. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Dezember 2007 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer vollständigen Entscheidung in dem Verfahren 7 K 7008/08 oder dessen sonstiger Erledigung mit Wirkung vom Fälligkeitstag in Höhe von 366.905,54 EUR ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein Vorsteuerberichtigungsanspruch, der darauf beruht, dass der Insolvenzverwalter ein Grundstück, aus dessen Anschaffung der Gemeinschuldner den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umsatzsteuerfrei veräußert hat, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde und daher als Masseverbindlichkeit durch Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden darf.

Normenkette:

UStG (2005) § 15a ; InsO § 38 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter im Verfahren betreffend der G-GmbH, deren Geschäftszweck die Produktion und Lieferung von Flachglas waren.