1. Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids vom 2. Dezember 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Februar 2009 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Az.: 2 K 180/09) ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist, ob die Entnahme eines über fünf Jahre unternehmerisch genutzten Pkw's der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|