FG Sachsen - Beschluss vom 25.02.2013
8 V 1384/12
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; AO § 91 Abs. 1; AO § 91 Abs. 2; AO § 91 Abs. 3; AO § 71; AO § 126 Abs. 1 Nr. 3; AO § 155 Abs. 4; AO § 164 Abs. 4 S. 1; AO § 164 Abs. 4 S. 2; AO § 169 Abs. 1 S. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 2; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 364; AO § 355 Abs. 1 S. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 47 Abs. 1 S. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; InvZulG 1999 § 6 Abs. 1 S. 1; InvZulG 1999 § 8; UStG § 17 Abs. 1; StGB § 25;

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids wegen im Einspruchsverfahren trotz Antrags nicht vorgelegter Unterlagen der Steuerfahndung ernstliche Zweifel an der Anwendbarkeit der für Steuerhinterziehung geltenden Festsetzungsfrist im Bereich der Investitionszulage Zurechnung der dem Außenprüfer bekannten Informationen bei unbeprüfter Übernahme des Prüfungsberichts im Veranlagungsverfahren Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung mit Ablauf der Festsetzungsfrist ernstliche Zweifel am Vorliegen einer Entgeltsminderung bei der GmbH durch Provisionszahlungen eines Lieferanten zugunsten des die GmbH beherrschenden Hintermannes Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch mittelbare Täterschaft

FG Sachsen, Beschluss vom 25.02.2013 - Aktenzeichen 8 V 1384/12

DRsp Nr. 2013/6554

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids wegen im Einspruchsverfahren trotz Antrags nicht vorgelegter Unterlagen der Steuerfahndung ernstliche Zweifel an der Anwendbarkeit der für Steuerhinterziehung geltenden Festsetzungsfrist im Bereich der Investitionszulage Zurechnung der dem Außenprüfer bekannten Informationen bei unbeprüfter Übernahme des Prüfungsberichts im Veranlagungsverfahren Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung mit Ablauf der Festsetzungsfrist ernstliche Zweifel am Vorliegen einer Entgeltsminderung bei der GmbH durch Provisionszahlungen eines Lieferanten zugunsten des die GmbH beherrschenden Hintermannes Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch mittelbare Täterschaft