LG Potsdam, vom 02.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 37/05
AG Königs Wusterhausen, vom 05.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 138/05
Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines Leasingvertrages
BGH, Urteil vom 14.03.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 68/06
DRsp Nr. 2007/7505
Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines Leasingvertrages
»1. Es wird daran festgehalten, dass Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 27/86, WM 1987, 562 = NJW 1987, 1690).2. Nichts anderes gilt für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages gerichtet ist.«