Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs
BGH, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen VI ZR 109/03
DRsp Nr. 2004/9645
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs
»Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kraftfahrzeug hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.«