I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der D (Gemeinschuldnerin).
Die nachmalige Gemeinschuldnerin war vor Konkurseröffnung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen verpflichtet. Sie hatte schon vor Beginn des Streitjahres 1998 eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Voranmeldungen beantragt und die erforderliche Sondervorauszahlung für das Jahr 1998 in Höhe von 11 480 DM an den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) geleistet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|