Umstritten ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides betreffend die Erstattung von Umsatzsteuerzahlungen.
Die Klägerin, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreibt, erhielt in den Jahren 2001 bis 2006 von den Firmen T GmbH, I GmbH, A GmbH, P-IT GmbH, U AG und D Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Auf der Grundlage dieser Eingangsrechnungen erstattete der Beklagte Vorsteuerbeträge in Höhe von 73.942,48 EUR an die Klägerin, die sich wie folgt zusammensetzen:
T GmbH:
Rechnung vom 09.10.2001 | 16.272,00 DM | |
Rechnung vom 10.10.2001 | 50.946,40 DM | |
Rechnung vom 18.12.2001 | 2.640,00 DM | |
Rechnung vom 18.12.2001 | 5.424,00 DM | |
75.282,40 DM | ||
entspricht: |
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