FG Münster - Urteil vom 08.10.2020
5 K 20/17 U
Normen:
UStG § 14c Abs. 2 S. 5;
Fundstellen:
NZI 2021, 263
NZI 2021, 667
ZIP 2020, 2523

Erstattungspflicht bei zu Unrecht an Insolvenzverwalter ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag

FG Münster, Urteil vom 08.10.2020 - Aktenzeichen 5 K 20/17 U

DRsp Nr. 2020/16262

Erstattungspflicht bei zu Unrecht an Insolvenzverwalter ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2 S. 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte einen zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag an den Insolvenzverwalter der Rechnungsausstellerin zu erstatten hat, ohne dass dieser zuvor die Umsatzsteuer an die Rechnungsempfängerin zurückgezahlt hat.

Über das Vermögen der N GmbH i.L. (Insolvenzschuldnerin) wurde am 30.03.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. ...) und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzschuldnerin erbrachte in den Jahren 2004 und 2005 Bauleistungen für die Firma D GmbH und Co. KG (D KG), eine als Generalunternehmerin (Bebauung von fremden Grundstücken) tätige Bauprojektentwicklungsfirma, und stellte diese einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer gegenüber der D KG in Rechnung. Die D KG zahlte die Rechnungen einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge und machte diese anschließend als Vorsteuer geltend.