1. Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Artikels 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).
2. Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Finanzamt Gladbeck und Frau Linneweber als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres im Jahr 1999 verstorbenen Ehemannes sowie zwischen dem Finanzamt Herne-West und Herrn Akritidis über die Entrichtung von Mehrwertsteuer auf Einnahmen aus dem Betrieb von Glücksspielen.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsrecht
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