EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff Gestellung von Personal und zur Einheitlichkeit der Entscheidung gegenüber Leistungserbringer und Leistungsempfänger
FG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 3 K 3/09
DRsp Nr. 2010/8717
EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff 'Gestellung von Personal' und zur Einheitlichkeit der Entscheidung gegenüber Leistungserbringer und Leistungsempfänger
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Ist Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e Spiegelstrich 6 der 'Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage' (im Folgenden: Richtlinie 77/388) [nachfolgend: Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe f der 'Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem' in der Fassung bis 31.12.2009, im Folgenden: Richtlinie 2006/112] dahin auszulegen, dass 'Gestellung von Personal' auch die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal umfasst?
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