FG Köln, vom 22.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2567/96
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Ehegatten
BFH, Beschluss vom 29.08.2002 - Aktenzeichen V R 40/01
DRsp Nr. 2003/466
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Ehegatten
»Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Handelt jemand, der für eigene Wohnzwecke ein Wohnhaus erwirbt oder errichtet, bei Erwerb oder Errichtung des Wohnhauses als Steuerpflichtiger, wenn er einen Raum des Gebäudes als sog. häusliches Arbeitszimmer für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit verwenden will?Falls Frage 1 bejaht wird:2. Ist bei gemeinsamer Bestellung eines Investitionsgegenstands durch eine Bruchteils- oder Ehegattengemeinschaft, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, von einem Erwerb durch einen Nichtsteuerpflichtigen, der nicht zum Vorsteuerabzug der auf den Erwerb fallenden Mehrwertsteuer berechtigt ist, auszugehen, oder sind die Gemeinschafter Leistungsempfänger?Sofern Frage 2 bejaht wird:3. Steht das Recht auf Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsguts durch Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft, wenn der Gegenstand nur von einem der Gemeinschafter für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wird,a) diesem einen Gemeinschafter nur für den proportional auf seinen Anteil als Erwerber entfallenden Vorsteuerbetrag zuoder
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