OLG Koblenz - Beschluss vom 07.09.1998 14 W 594/98
Normen:
BRAGO § 16 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
AGS 1999, 94
JurBüro 1999, 304
Vorinstanzen:
LG Bad Kreuznach,
Fälligkeit der Anwaltsvergütung - Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.1998 - Aktenzeichen 14 W 594/98
DRsp Nr. 1999/3923
Fälligkeit der Anwaltsvergütung - Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei
»Für die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die - Umsatzsteuer bei der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen ist, ist steuerlicher Anknüpfungspunkt der Zeitpunkt der Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung. Auf diesen Zeitpunkt ist auch für die Frage der Berechtigung der Partei zum Vorsteuerabzug abzustellen.«
Normenkette:
BRAGO § 16 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3;
Gründe:
Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch Erfolg.
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