FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.06.2009 2 K 1405/05
Normen:
EStG 1999 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3; UStG 1999 § 1 Abs. 3 Nr. 3; UStG 1999 § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; EStG 1999 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG 1999 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3;
Fahrtenbuch bei häufig fehlendem Eintrag des Kilometerstands nach der einzelnen Fahrt, häufig fehlenden Angaben zu den Reisezielen und bei Diskrepanzen in ergänzend zum Fahrtenbuch vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Kilometerangaben nicht ordnungsgemäß
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 2 K 1405/05
DRsp Nr. 2009/24418
Fahrtenbuch bei häufig fehlendem Eintrag des Kilometerstands nach der einzelnen Fahrt, häufig fehlenden Angaben zu den Reisezielen und bei Diskrepanzen in ergänzend zum Fahrtenbuch vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der Kilometerangaben nicht ordnungsgemäß
1. Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, wenn die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werden können. Deshalb muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden; die zu erfassenden Fahrten einschließlich der dann erreichten Gesamtkilometerstände müssen im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.