FG Hessen - Urteil vom 10.09.2003
6 K 1971/02
Normen:
UStG § 4b Nr. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 ; UStG § 1a ; UStG § 16 Abs. 5a ; UStG § 18 Abs. 5a ; EWI-Sitzabkommen Art. 10 ; Privilegienprotokoll Art. 12 Buchst. d, e ; EZB-Sitzabkommen Art. 12 ;

Fahrzeugeinzelbesteuerung; Ausland; PKW; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Privilegienprotokoll; Europäische Zentralbank; EG-Bediensteter - Umsatzsteuerbefreiung bei der Einführung eines PKWs durch einen bei der EZB beschäftigten EG-Ausländer

FG Hessen, Urteil vom 10.09.2003 - Aktenzeichen 6 K 1971/02

DRsp Nr. 2004/5242

Fahrzeugeinzelbesteuerung; Ausland; PKW; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Privilegienprotokoll; Europäische Zentralbank; EG-Bediensteter - Umsatzsteuerbefreiung bei der Einführung eines PKWs durch einen bei der EZB beschäftigten EG-Ausländer

1. Art. 12 Buchst. e des Privilegienprotokolls bewirkt nur die Freistellung von den mit einem Umzug aus dem Ausland verbunden zollrechtlichen Einfuhrlasten, nicht, dass der Erwerb eines Kraftfahrzeuges weder im Herkunftsland noch in Beschäftigungsland der Besteuerung unterliegt. 2. Die Einführung eines fabrikneuen Pkws aus dem EG Ausland auch für einen an der Europäischen Zentralbank beschäftigten EG Ausländer umsatzsteuerpflichtig, wenn dieser im Inland seinen Wohnsitz genommen hat.

Normenkette:

UStG § 4b Nr. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 ; UStG § 1a ; UStG § 16 Abs. 5a ; UStG § 18 Abs. 5a ; EWI-Sitzabkommen Art. 10 ; Privilegienprotokoll Art. 12 Buchst. d, e ; EZB-Sitzabkommen Art. 12 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheids "für die Fahrzeugeinzelbesteuerung".