Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Fahrzeugverkauf des Klägers als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu bewerten ist.
Der Kläger ist Steuerberater und damit Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Der Kläger bot im Jahr 2018 einen PKW Mercedes Benz SL xx AMG durch eine Anzeige im Internet (geschaltet unter mobile.de) zum Verkauf an. Telefonisch meldete sich Herr B und äußerte sein Interesse. Da er für eine rumänische Firma, die C-S.R.L., ... in ... (Abnehmerin) auftrat, zog der Kläger Erkundigungen über diese ein. In Vorbereitung des Verkaufs überprüfte der Kläger die von der Abnehmerin vorab übermittelte USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und erhielt hierfür eine qualifizierte Bestätigung (Schreiben des BZSt vom 19. Juli 2018, Bl. 131 d. A.). Außerdem forderte der Kläger von der Abnehmerin einen Handelsregisterauszug (Certificate de Inregistrare bzw. Certificat Constatator, Bl. 133 - 135) vor Abschluss des Kaufvertrages an. Aus diesen Dokumenten ergab sich, dass die Abnehmerin von Herrn B (Certifikat Constatator, Seite 2) als Geschäftsführer vertreten wird.