FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.08.1998
12 K 74/98
Fundstellen:
EFG 1999, 402

Fahrzeugüberlassung an Geschäftsführer: Bemessungsgrundlage

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.1998 - Aktenzeichen 12 K 74/98

DRsp Nr. 2001/2622

Fahrzeugüberlassung an Geschäftsführer: Bemessungsgrundlage

Von einem tauschähnlichen Umsatz ist auch dann auszugehen, wenn eine GmbH ihrem Geschäftsführer ohne gesondert berechnetes Entgelt ein Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung überläßt. Maßgebende umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen (ungekürzten) Kosten des Fahrzeugs.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeuges an Arbeitnehmer der Klägerin auch zur privaten Benutzung ohne gesondert berechnetes Entgelt umsatzsteuerrechtlich steuerbar ist oder nicht.

Die Klägerin hat ihren beiden Gesellschafter- Geschäftsführern seit 1981 aufgrund der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge je einen Pkw zu Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zum privaten Gebrauch überlassen; ein Entgelt ist hierfür nicht zu entrichten; in den Arbeitsverträgen findet sich kein Hinweis auf eine Berücksichtigung der Fahrzeugüberlassung bei der Gestaltung des Gehalts; Fahrtenbücher wurden nicht geführt; anderen Arbeitnehmern der Klägerin wurden keine Kraftfahrzeuge zur privaten Benutzung überlassen.