Streitig ist, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeuges an Arbeitnehmer der Klägerin auch zur privaten Benutzung ohne gesondert berechnetes Entgelt umsatzsteuerrechtlich steuerbar ist oder nicht.
Die Klägerin hat ihren beiden Gesellschafter- Geschäftsführern seit 1981 aufgrund der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge je einen Pkw zu Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zum privaten Gebrauch überlassen; ein Entgelt ist hierfür nicht zu entrichten; in den Arbeitsverträgen findet sich kein Hinweis auf eine Berücksichtigung der Fahrzeugüberlassung bei der Gestaltung des Gehalts; Fahrtenbücher wurden nicht geführt; anderen Arbeitnehmern der Klägerin wurden keine Kraftfahrzeuge zur privaten Benutzung überlassen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|