FG Niedersachsen - Urteil vom 23.01.2020
11 K 153/19
Normen:
UStG § 14a;

Fehlende Berechtigung des Vorsteuerabzuges auf Eingangsrechnungen wegen Nichterfüllens der Voraussetzungen der §§ 14 ff UStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2020 - Aktenzeichen 11 K 153/19

DRsp Nr. 2021/11146

Fehlende Berechtigung des Vorsteuerabzuges auf Eingangsrechnungen wegen Nichterfüllens der Voraussetzungen der §§ 14 ff UStG

Normenkette:

UStG § 14a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen des Herrn A.

Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom ... gegründet und am ... in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb genau in Produktionsprozesse eingepasster spezieller Förder- und Sortierelemente im Bereich Anlagen- und Fördertechnik.