FG Saarland - Urteil vom 04.11.2015
1 K 1173/13
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3a Abs. 1 S. 1;

Festsetzung der Umsatzsteuer ohne Berücksichtigung von Provisionszahlungen

FG Saarland, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 1 K 1173/13

DRsp Nr. 2016/9189

Festsetzung der Umsatzsteuer ohne Berücksichtigung von Provisionszahlungen

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides für 2009 vom ... 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2013 wird die Umsatzsteuer 2009 ohne Berücksichtigung von Provisionszahlungen der Z (Bemessungsgrundlage hierfür: ... €) festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Steuer nach dieser Maßgabe neu zu berechnen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand