FG Münster - Urteil vom 10.01.2019
5 K 724/16 U
Normen:
UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 und S. 3; MwStSystRL Art. 65; MwStSystRL Art. 168;

Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrages hinsichtlich Unsicherheit der Bewirkung der Leistung; Entstehen des Steueranspruchs bei Leistung von Anzahlungen bereits vor der Lieferung von Gegenständen bzw. der Erbringung von Dienstleistungen im Zeitpunkt der Vereinnahmung

FG Münster, Urteil vom 10.01.2019 - Aktenzeichen 5 K 724/16 U

DRsp Nr. 2019/2499

Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrages hinsichtlich Unsicherheit der Bewirkung der Leistung; Entstehen des Steueranspruchs bei Leistung von Anzahlungen bereits vor der Lieferung von Gegenständen bzw. der Erbringung von Dienstleistungen im Zeitpunkt der Vereinnahmung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 und S. 3; MwStSystRL Art. 65; MwStSystRL Art. 168;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung der Klägerin zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung der Firma CCF vom 09.12.2008.

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, fungiert als Besitzunternehmen und Organträgerin der QM GmbH (im Folgenden: GmbH). Die GmbH entwickelt, produziert und verkauft Lacke für die industrielle Verarbeitung. Sowohl zur Produktion als auch zum Vertrieb werden weltweit Tochtergesellschaften unterhalten.

In den Jahren 2012/2013 wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der GmbH festgestellt, dass die GmbH den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung (Nr. xyz) der Firma CCF (im folgenden CCF) vom 09.12.2008 in Höhe von 104.500 € geltend gemacht hatte.