Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für geschmuggelte Zigaretten.
Grundlage des angefochtenen Steuerbescheides waren Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes u.a. gegen den Kläger wegen Zigarettenschmuggels in mehreren Fällen.
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