Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus der Anschaffung verschiedener Kraftfahrzeuge sowie aus Eingangsleistungen für die beabsichtigte Entwicklung eines Kfz. Der Kläger begehrt für die Streitjahre den Erlass erstmaliger Umsatzsteuerjahresbescheide.
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