AO (1977) §§ 47, 169 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 170 Abs. 1; BranntwMonG §§ 151 Abs. 1 S. 1, § 154 Abs. 1 S. 1, 2; NacherhebungsVO Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. a, c, Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2, Art. 5 Abs. 2; UStG (1980) § 21 Abs. 2 ; ZG § 40a Abs. 2;
Fundstellen:
BB 1993, 65
BFHE 169, 269
BFHE 169, 270
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich
BFH, Urteil vom 04.08.1992 - Aktenzeichen VII R 74/90
DRsp Nr. 1996/11638
Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich
»1. Die regelmäßige Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich richtet sich seit 1.10.1980 nach Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 der VO (EWG) Nr. 1697/79 (NacherhebungsVO). Diese Vorschrift erfaßt jedenfalls dann auch die erstmalige Festsetzung einer Einfuhrabgabe, wenn die Zollstelle mit dem betreffenden Einfuhrvorgang befaßt war und die Waren ohne Erhebung; der nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Abgaben freigegeben hat.2. Zu den Anforderungen an die Nichterkannbarkeit des Irrtums i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhungsVO.«
Normenkette:
AO (1977) §§ 47, 169 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 170 Abs. 1; BranntwMonG §§ 151 Abs. 1 S. 1, § 154 Abs. 1 S. 1, 2; NacherhebungsVO Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. a, c, Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2, Art. 5 Abs. 2; UStG (1980) § 21 Abs. 2 ; ZG § 40a Abs. 2;
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg,
Fundstellen
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