Streitig ist, ob die gelegentliche Vermietung eines auch vom Eigentümer privat genutzten Wohnmobils eine unternehmerische Tätigkeit ist.
Der unverheiratete Kläger ist als angestellter Kraftfahrer erwerbstätig. Er erwarb im November 1992 einen gebrauchten Fiat Ducato Diesel für 22.800 DM einschließlich Umsatzsteuer (USt.) von dem Fiat-Händler Autohaus und ließ das Fahrzeug im Dezember 1992 bei der Firma Whitecar Reisemobile in für 22.543,86 DM zuzüglich 3.156,44 DM USt. zum Wohnmobil ausbauen. Nach teilweise belegten Angaben wurde das Wohnmobil wie folgt genutzt:
1992
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1993
29 Tage
4 Tage
1994
40 Tage
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1995
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2 Tage
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