Der Kläger wurde am 12. August 19XX zum Steuerbevollmächtigten und am 26. November 19XX zum Steuerberater bestellt. Durch Urteil des Landgerichts YY vom 24. September 1999 ist der Kläger wegen berufsrechtlicher Verfehlungen mit einem Verweis und mit einer Geldbuße von 3.000,-- DM belegt worden.
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