FG Hessen - Urteil vom 07.02.2001
13 K 1620/00
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

FG Hessen - Urteil vom 07.02.2001 (13 K 1620/00) - DRsp Nr. 2001/7101

FG Hessen, Urteil vom 07.02.2001 - Aktenzeichen 13 K 1620/00

DRsp Nr. 2001/7101

Eine Gefährdung der Interessen der Auftraggeber liegt regelmäßig vor, wenn ein Steuerberater sowohl im Zeitpunkt des Widerrufs der Zulassung als Steuerberater, als auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in nicht unerheblichem Umfang Umsatzsteuer schuldet.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger wurde am 12. August 19XX zum Steuerbevollmächtigten und am 26. November 19XX zum Steuerberater bestellt. Durch Urteil des Landgerichts YY vom 24. September 1999 ist der Kläger wegen berufsrechtlicher Verfehlungen mit einem Verweis und mit einer Geldbuße von 3.000,-- DM belegt worden.