FG Köln - 21.01.1992 (3 K 6024/90) - DRsp Nr. 1994/16072
FG Köln, vom 21.01.1992 - Aktenzeichen 3 K 6024/90
DRsp Nr. 1994/16072
Sittliche Gründe für eine Unterhaltsgewährung liegen auch dann nicht vor, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit des Partners dadurch entstanden ist, daß er keine Arbeitslosenhilfe erhält, weil er in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt und das Einkommen des unterstützenden Partners gem. § 137 Abs. 2 aAFG angerechnet wird.