FG Niedersachsen - Beschluss vom 05.02.2001
5 V 398/00
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; UStG § 15 Abs. 1b ;

FG Niedersachsen - Beschluss vom 05.02.2001 (5 V 398/00) - DRsp Nr. 2001/7231

FG Niedersachsen, Beschluss vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 5 V 398/00

DRsp Nr. 2001/7231

1. Auch nach Erteilung einer Ermächtigung des Rates der EU gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie ist die Berechtigung zur Begrenzung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b UStG 1999 rechtlich ernstlich zweifelhaft. 2. Die Zweifel ergeben sich daraus, dass dem Antragsteller nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie der volle Vorsteuerabzug aus dem Kauf seines Pkw zusteht (vgl. Nds. FG Urteil vom 10.02.2000 UR 2000, 160 ff.). 3. Insofern geht das Gemeinschaftsrecht der nationalen Regelung in § 15 Abs. 1b UStG 1999 vor. 4. Im Fall der Versagung des vollen Vorsteuerabzugs durch die Finanzbehörden ist daher AdV zu bewilligen.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; UStG § 15 Abs. 1b ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Im Oktober 1999 bestellte er einen PKW Volvo zum Preis von ... DM. In der Rechnung für den PKW ist die Umsatzsteuer in Höhe von ... DM gesondert ausgewiesen. Die Lieferung des PKW erfolgte im Dezember 1999. Der Antragsteller ordnete den PKW seinem Unternehmen zu und nutzt ihn seitdem zu 80 % für unternehmerische und zu 20 % für private Zwecke.