Der Kläger K. A., ein Steuerberater, gründete zusammen mit den damaligen Steuerbevollmächtigten K... R... und B... N... durch notarielle Urkunde von 14. April 1982 mit Wirkung vom 1. April 1982 die "... Treuhandgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, landwirtschaftliche Buchstelle" (...-GmbH) mit Sitz in X. Gesellschaftsgegenstand war steuerliche Beratertätigkeit. Die Gesellschaft wurde zunächst durch den Kläger und den Steuerbevollmächtigten R... gemeinschaftlich, danach auf Grund notarieller Urkunde vom 8. September 1982 vom Kläger allein vertreten.
Diese Urkunde enthielt ferner den Passus:
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