Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt.
Die Berufung ist gemäß §
Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats mit Beschluss vom 18.07.2019 Bezug genommen. Die Ausführungen in der Stellungnahme des Klägers mit Schriftsatz vom 02.09.2019 vermögen nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
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