Die Beteiligten streiten über die Frage der Anerkennung von Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und dem Vorsteuerabzug im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung.
Die Kläger sind verheiratet und werden im Streitjahr gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war ordentlicher Professor der Universität in A. Nach seiner Emeritierung war er als wissenschaftlicher Gutachter und Schiedsrichter freiberuflich tätig und erzielte jährlich hieraus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
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