FG Münster - Urteil vom 08.10.2009
5 K 3452/07 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;
Fundstellen:
EFG 2010, 602

Frage der Steuerbefreiung von sog. Lasik-Operationen als Heilbehandlung i.S.d. UStG

FG Münster, Urteil vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 5 K 3452/07 U

DRsp Nr. 2010/3123

Frage der Steuerbefreiung von sog. Lasik-Operationen als Heilbehandlung i.S.d. UStG

Die Laserbehandlung (Lasik-Operation) einer Fehlsichtigkeit dient deren Beseitigung und führt damit operativ zur Heilung einer Krankheit. Soweit sich dadurch das Tragen eines Hilfsmittels wie z.B. einer Brille erübrigt, überlagert dieser kosmetisch-ästhetische Aspekt aber in keinem Fall den Zweck der dauerhaften Heilung. Ein Vergleich mit medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen scheidet aus.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Umsätze im Zusammenhang mit der Durchführung von Lasik-Operationen gem. § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz - UStG - steuerbefreit sind.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gemeinschaftspraxis von Augenärzten.