EuGH - Urteil vom 18.06.1998
Rs C-43/96
Normen:
EGRL Art. 17 Abs. 6; UStG § 15 ;
Fundstellen:
DB 1998, 1648
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Frankreich: Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Geschäftswagen zulässig

EuGH, Urteil vom 18.06.1998 - Aktenzeichen Rs C-43/96

DRsp Nr. 2001/1104

Frankreich: Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Geschäftswagen zulässig

Die Französische Republik hat nicht dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Sechsten Richtlinie, insbesondere Art. 17 Abs. 2, verstoßen, daß sie gesetzliche Bestimmungen beibehalten hat, nach denen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Transportmittel ausgeschlossen ist, die das Arbeitsgerät des Steuerpflichtigen darstellen.

Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

Normenkette:

EGRL Art. 17 Abs. 6; UStG § 15 ;

Entscheidungsgründe:

1. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 14. Februar 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des