BFH - Urteil vom 30.09.1999
V R 56/97
Normen:
UStG (1980) § 4 Nr. 14 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1999, 2656
BFH/NV 2000, 284
BFHE 189, 569
DB 2000, 756
DStR 2000, 18
NJW 2000, 1816
Vorinstanzen:
FG Berlin,

Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

BFH, Urteil vom 30.09.1999 - Aktenzeichen V R 56/97

DRsp Nr. 2000/600

Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

»Zur Entscheidung der Frage, ob die Tätigkeit einer Krankenschwester, die einen Pflegedienst mit 94 Mitarbeitern betreibt, als freiberuflich --und damit umsatzsteuerbefreit-- oder als gewerblich zu qualifizieren ist, ist die Zahl der durchschnittlich zu betreuenden Patienten zu ermitteln; auf dieser Grundlage muß beurteilt werden, ob die Klägerin neben ihren anderen Aufgaben noch eigenverantwortlich im Bereich der Behandlungspflege tätig ist bzw. sein kann.«

Normenkette:

UStG (1980) § 4 Nr. 14 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: