Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig
FG Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - Aktenzeichen 7 K 7309/98
DRsp Nr. 2004/3957
Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig
Ein als freier Mitarbeiter für Volkshochschulen tätiger Dozent, der seine Tätigkeit auf Grund kurzfristiger Honorarverträge verrichtet und hinsichtlich der Inhaltsgewichtung und Durchführung seiner Kurse weitgehend weisungsfrei ist, übt eine selbständige Tätigkeit aus.
Normenkette:
UStG § 2 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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