FG Berlin - Urteil vom 26.11.2002
7 K 7309/98
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 776

Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig

FG Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - Aktenzeichen 7 K 7309/98

DRsp Nr. 2004/3957

Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig

Ein als freier Mitarbeiter für Volkshochschulen tätiger Dozent, der seine Tätigkeit auf Grund kurzfristiger Honorarverträge verrichtet und hinsichtlich der Inhaltsgewichtung und Durchführung seiner Kurse weitgehend weisungsfrei ist, übt eine selbständige Tätigkeit aus.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand: