BFH - Beschluss vom 19.05.2025
V B 25/24
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 5 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2025, 1038
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 25.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2085/21

Freiwillige Zahlungen durch Besucher einer Website für kostenlose Angebote im Internet in unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website; Zulassung der Revision

BFH, Beschluss vom 19.05.2025 - Aktenzeichen V B 25/24

DRsp Nr. 2025/7339

Freiwillige Zahlungen durch Besucher einer Website für kostenlose Angebote im Internet in unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website; Zulassung der Revision

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2024 - 2 K 2085/21 wird die Revision zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 5 S. 2;

[Gründe]

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.