I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft ausländischen (EU) Rechts, betreibt von ihrem Sitz im Ausland (EU-Mitgliedstaat) aus ein internationales Transportunternehmern.
Sie behauptet, während der Streitjahre (1992 und 1993) in Deutschland keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt zu haben, sondern solche lediglich bezogen zu haben.
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