Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 14. Zivilkammer - vom 20. September 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin der in der Eigentümerversammlung vom 24. Juli 2021 zu Tagesordnungspunkt 2b gefasste Beschluss für ungültig erklärt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Straubing vom 9. September 2022 zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten und der zweiten Instanz tragen der Kläger 89 % und die Beklagte 11 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
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