Der Umsatzsteuerbescheid für 2005 vom 25.08.2010 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 02.01.2012 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin (vormals A GmbH) ist eine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer sogenannten Betriebsaufspaltung. Besitzgesellschaft ist die B.
Die Klägerin betrieb bis zum 01.06.2005 auf einem von der Besitzgesellschaft angemieteten Grundstück einen Großhandel mit Werkzeugen und Maschinen.
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