FG Düsseldorf - Urteil vom 02.10.2015
5 K 363/12 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2016, 1878

Gänzliche Unterwerfung des vom Steuerschuldner als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung deklarierten Umsatzes unter die Umsatzsteuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2015 - Aktenzeichen 5 K 363/12 U

DRsp Nr. 2016/13274

Gänzliche Unterwerfung des vom Steuerschuldner als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung deklarierten Umsatzes unter die Umsatzsteuer

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2005 vom 25.08.2010 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 02.01.2012 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin (vormals A GmbH) ist eine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer sogenannten Betriebsaufspaltung. Besitzgesellschaft ist die B.

Die Klägerin betrieb bis zum 01.06.2005 auf einem von der Besitzgesellschaft angemieteten Grundstück einen Großhandel mit Werkzeugen und Maschinen.