FG Hessen - Urteil vom 05.12.2005
6 K 3576/00
Normen:
UStG § 24 Abs. 1 ;

Gärtnerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Umsatzsteuer; Schädlicher Zukauf - Schädlicher Zukauf bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe

FG Hessen, Urteil vom 05.12.2005 - Aktenzeichen 6 K 3576/00

DRsp Nr. 2006/11645

Gärtnerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Umsatzsteuer; Schädlicher Zukauf - Schädlicher Zukauf bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe

1. Für die Berechnung der schädlichen Zukaufsgrenze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommt es nicht auf das Verhältnis des Einkaufswertes der Zukäufe zum Gesamtumsatz an, sondern auf das Verhältnis der Umsätze aus den Zukäufen zum Gesamtumsatz. 2. Ein Handel mit zugekauften Waren, der 30% des gesamten Umsatzes ausmacht, ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wesensfremd, sodass nach der Verkehrsanschauung kein Betrieb nach § 24 UStG vorliegt.

Normenkette:

UStG § 24 Abs. 1 ;

Tatbestand: