Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Umsatzbesteuerung des Betriebs von (terrestrischen) Geldspielautomaten im Voranmeldungszeitraum von Oktober 2021 bis einschließlich Juni 2022.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Aufstellung, Wartung und Pflege von Automaten aller Art, die Beteiligung an und Verwaltung von branchengleichen Unternehmen sowie der Betrieb von Spielhallen für eigene Rechnung.
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