I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer KG Geldspielgeräte. Sie ermittelte die von ihr in den Streitjahren (1981 und 1983 bis 1986) erzielten Umsätze, indem sie auf die von den Spielern eingeworfenen Geldeinsätze den Vervielfältigungsfaktor von 1,5 anwandte. Dem folgte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) in den Umsatzsteuerbescheiden vom 2. Juni 1989.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|