Die Klägerin betreibt mehrere Freibäder sowie ein Hallenbad, deren Nutzung sie zum allgemeinen Badebetrieb gegen Entgelt bereithält. In Streit steht die umsatzsteuerliche Behandlung von so genannten Zuschüssen, die die Klägerin von Gemeinden, in denen die Bäder belegen sind bzw. von einem Schwimmbadverband, erhält.
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