EuGH - Urteil vom 23.04.2009
Rs. C-357/07
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 13 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1056
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Begriff der öffentlichen Posteinrichtungen; Umfang der Steuerbefreiung; The Queen, auf Antrag von TNT Post UK Ltd gegen The Commissioners for Her Majestys Revenue and Customs

EuGH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen Rs. C-357/07

DRsp Nr. 2010/7178

Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Begriff der "öffentlichen Posteinrichtungen"; Umfang der Steuerbefreiung; The Queen, auf Antrag von TNT Post UK Ltd gegen The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

1. Der Begriff "öffentliche Posteinrichtungen" in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er für öffentliche oder private Betreiber gilt, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten Universalpostdienst, wie er in Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 geänderten Fassung geregelt ist, oder einen Teil dessen zu gewährleisten.