FG Niedersachsen - Urteil vom 30.03.2006
16 K 10398/03
Normen:
UStG § 15;

Gemischt genutztes Gebäude; Aufteilung; Vorsteuern - Aufteilung von Vorsteuern nach einem Umsatzschlüssel

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 16 K 10398/03

DRsp Nr. 2009/6333

Gemischt genutztes Gebäude; Aufteilung; Vorsteuern - Aufteilung von Vorsteuern nach einem Umsatzschlüssel

1. Hat ein Steuerpflichtiger ein gemischt genutztes Gebäude errichtet und wurden sämtliche Leistungen, für die Eingangsrechnungen vorliegen, für das Unternehmen des Steuerpflichtigen bezogen, so können die damit im Zusammenhang angefallenen Vorsteuern nach einem Umsatzschlüssel den jeweiligen Ausgangsleistungen zugeordnet werden. 2. Ist eine eindeutige Zuordnung der Leistungsbezüge zu den steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen i. S. des § 15 Abs. 2 UStG nicht möglich und sind deshalb die Vorsteuerbeträge aufzuteilen, so stellt eine Aufteilung der Vorsteuern im Verhältnis der im Zeitpunkt des Leistungsbezugs kalkulierten Ausgangsumsätze des Unternehmers eine sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG dar.

Normenkette:

UStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufteilung der Vorsteuern, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes angefallen sind.