Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens
BGH, Urteil vom 31.01.1991 - Aktenzeichen IX ZR 38/90
DRsp Nr. 1992/789
Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens
Durch Umschuldung eines - hier: für ein gemeinsames Hausgrundstück aufgenommenen - Darlehens auf einen Ehegatten ändert sich in der Regel nichts an der gesamtschuldnerischen Haftung beider Eheleute, so daß die Verbindlichkeiten bei jedem Ehegatten zur Hälfte in die Berechnung des Endvermögens einfließen.