FG Berlin vom 12.03.2001
9 B 2477/00
Fundstellen:
EFG 2001, 801
GmbHR 2001, 791

Geschäftsführerhaftung: Umsatzsteuer-Voranmeldungsbeträge

FG Berlin, vom 12.03.2001 - Aktenzeichen 9 B 2477/00

DRsp Nr. 2001/13245

Geschäftsführerhaftung: Umsatzsteuer-Voranmeldungsbeträge

Übersteigt oder bestätigt eine Umsatzsteuer-Jahresveranlagung die Ergebnisse der haftungsauslösenden Voranmeldungen und Vorauszahlungsfestsetzungen, so besteht der Haftungsanspruch gemäß §§ 34, 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH unvermindert fort (Anschluss an BFH v. 12.10.1999, BStBl II 2000, 386).

Für die Praxis:

Die spätere Herabsetzung der Umsatzsteuer-Jahresschuld berührt die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids ebenso wenig wie ein späterer Erlass der Steuerschuld. Allerdings kann dann vom Haftungsschuldner ein Widerruf des Haftungsbescheids beantragt (§ 131 AO) oder ein Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) verlangt werden (vgl. dazu Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, 10. Aufl., § 191 AO Rz. 106 m.w.N.).

Fundstellen
EFG 2001, 801
GmbHR 2001, 791