Die Umsatzsteuer 2004 wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 17.10.2007 auf 14.942,51 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 39 v. H. und dem Beklagten zu 61 v. H. auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|