FG Hamburg - Urteil vom 18.09.2002
II 168/01
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a ; UStG § 15 ; UStG § 4 Nr. 12 ; UStG § 4 Nr. 9a ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 232
EFG 2003, 267

Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes

FG Hamburg, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen II 168/01

DRsp Nr. 2003/520

Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstückes

1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1 a UStG kann vorliegen, wenn ein Unternehmer ein Gebäude auf seinem einzigen Grundstück errichtet und das Objekt noch vor Fertigstellung veräußert.2. Die Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne von § 4 Nr. 1c UStG setzt nicht voraus, dass der Grundstückseigentümer insoweit von jeder Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ausgeschlossen ist.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a ; UStG § 15 ; UStG § 4 Nr. 12 ; UStG § 4 Nr. 9a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung eines mit einem Mietobjekt bebauten Grundstücks die Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1 a UStG) erfüllt und ob die Einräumung eines dinglich gesicherten Wegerechts umsatzsteuerpflichtig ist.