Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Eine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen Unternehmer für dessen Unternehmen entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.

Dem Erwerber muss zumindest die theoretische Möglichkeit gegeben werden, das Unternehmen (bzw. den Teilbetrieb) fortführen zu können, wobei unerheblich ist, ob mit dem Unternehmen Gewinn erzielt werden kann, ob es überschuldet ist oder es tatsächlich zu einer Fortführung kommt. Das Unternehmen braucht nicht in der bisherigen Art fortgeführt werden.

§ 1 Abs. 1a UStG setzt Art. 19 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um.